Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße / Schleswig Holstein Stand.2021

 

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Für unsere Pachtgewässer Wilster Au und Bekau wurden die Schonzeiten wie folgt geändert:

Hecht    01.01 - 15.05
Zander  01.01 - 15.05

 

 


 

Geänderte Regelungen zur Fischerei auf Aal (Anguilla anguilla) im Jahr 2023
in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
 
     

 

Für die Erwerbs- und Freizeitfischerei auf die Fischart Aal gelten ab dem Jahr 2023 geänderte Regelungen in Nord- und Ostsee,
basierend auf einem geänderten EU-Recht.
 

  So gilt gemäß Verordnung (EU) 2023/194 des Rates vom 30. Januar 2023, dort Art. 13 folgendes:

Die Erwerbsfischerei auf den Aal unterliegt einer sechsmonatigen Schonzeit. Diese wird bis zum 1. März 2023
durch das dafür zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) festgelegt.
Nach Bekanntwerden der Aalschonzeit wird dieser Text aktualisiert.
Die Freizeitfischerei auf den Aal ist in Nord und Ostsee ganzjährig untersagt.
  Hinweise:

  In Nord- und Ostsee sind das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Aal nicht zulässig.
  Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Aale sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.

  Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern.
  Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.

  In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher nicht

auf der Unterelbe (binnenseitig der Verbindungslinie zwischen der Kugelbake
bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs [Dieksand]),
auf der Untereider (binnenseitig des Eidersperrwerks),
auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe).
  Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2023 bzw. bis zum Ablauf der oben benannten Aalschonzeit in der Erwerbsfischerei.
  Über die im Jahr 2024 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2023 beraten.

  (Quelle Schleswig-Holstein.de)

 
   
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